Wartungs-Hinweis

  • Bei Kühl- und Tiefkühlraumtüren, Kühlraumpaneele und Kühlzellen ist die Dampfbremse fachgerecht auszuführen und laufend auf Dichtheit zu prüfen.
    Dichtfugen sind Wartungsfugen und sind ebenfalls permanent auf Dichtheit zu prüfen.
  • Schließung und Notlöse sind bei Inbetriebnahme bzw. je nach Bedarf und Beanspruchung, jedoch spätestens alle vier Wochen überprüfen. Alle Beschlagteile regelmäßig auf festen Sitz prüfen, Schrauben nachziehen und alle beweglichen Teile spätestens alle 4 Wochen mit kältebeständigen Fett schmieren.
  • Dichtungen sind mit Silikonspray zu behandeln
  • Elektrische Anbauteile, wie Heizung, Elektroantrieb, usw. sind ausschließlich durch Elektro-Fachbetriebe anzuschließen und jährlich nach DGUV 3 zu prüfen.
  • Elektrische Heizungen (Türrahmen-/Türblattheizungen, beheizte DA-Elemente, beheizte Schlösser, etc.) dürfen nur dann eingeschaltet sein, wenn der dahinter liegende Tiefkühlraum eine Raumtemperatur von < -5°C hat.
    Wenn nötig Regelung einbauen, um Überhitzung zu vermeiden.
  • Kraftbetätige Tore und Türen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden (Prüfung kraftbetätigte Tore und Türen nach ASR A1.7 / BGR 232)
  • Brandschutztüren mit Feststellanlage müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden (nach DIN 14677)
  • Nachdem reinigen sind die Chromnickelstahl Oberflächen mit einem handelsüblichen Edelstahl-Pflegemittel zu behandeln (s.h. hierzu Reinigungs-Hinweis)

Stand April 2017

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